Kostenabrechnung

Dauer und Kosten

Mit Blick auf die Dauer einer Psychotherapie kann der individuelle Bedarf recht unterschiedlich sein. Im Einzelfall kläre ich mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch, was aus therapeutischer Perspektive sinnvoll und notwendig ist. Eine Kostenerstattung der privaten Versicherer ist davon abhängig, was Sie bei Vertragsabschluss vereinbart haben. Bei manchen Versicherern ist eine bestimmte Anzahl an Sitzungen pro Jahr festgelegt, deren Kosten auch ohne Antrag erstattet werden. Andere Versicherer verlangen vor der Leistungserstattung einen Antrag. Gerne unterstütze ich Sie dabei herauszufinden, wie mein Therapieangebot von Ihrer Versicherung übernommen werden kann.

Da ich über keinen Kassensitz verfüge, kann ich nur privat Versicherte oder Selbstzahler behandeln.

Privatversicherte

Als Privatpatient klären Sie vorab mit ihrer Krankenversicherung, ob und in welchem Umfang die Kosten für eine Psychotherapie übernommen werden.

Selbstzahler

Außerdem haben Sie – auch als gesetzlich Versicherter – die Möglichkeit, die Sitzungen selbst zu bezahlen ohne Einbezug Ihrer Krankenkasse. Ein wichtiger Grund dafür kann z.B. sein, dass weder die gesetzliche Krankenkasse noch eine andere Versicherung oder sonst jemand von der Behandlung hier erfährt. 

Für eine Sitzung lege ich die Gebührenordnung der Ärzte (GOÄ) zugrunde.